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G W K Gesellschaft für Wirtschafts- und Kulturgestaltung mbH |
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| Organisationsentwicklung | Projektentwicklung | Betriebswirtschaft |
In den letzten Jahren gab es politische, ökonomische und gesellschaftliche Veränderungen. Als Beispiele lassen sich hierzu nennen: Der Umbau des Sozialstaates, die EU-Politik, die Globalisierung, verstärkter Wettbewerb, Alterung der Gesellschaft oder das gesteigerte Bedürfnis nach Individualität. Bereits hiermit wurden die Träger und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland vor große Herausforderungen gestellt.
Jüngstens gab es insbesondere für die Behindertenhilfe seitens der öffentlichen Hand Änderungen im Bereich der Finanzierung sozialer Leistungen und Investitionen. Bedingt durch die Knappheit der öffentlichen Haushalte erfolgte die Umstellung der Förderung z.B. von der Objekt- zur Subjektförderung, die Kürzung von Leistungssätzen bzw. der Förderungen im investiven Bereich. So wurden die investiven Förderungen von 80 % auf 50 % reduziert. Die Tendenz für die Zukunft ist weiter sinkend. Es ist allgemein festzustellen, dass die Unterstützung seitens der öffentlichen Zuwendungsgeber u.a. bedingt durch die knappen Kassen oder aber gar durch Haushaltssperren immer unsicherer bzw. zunehmend schwer planbar wird. So kommt es, dass zahlreiche förderfähige Vorhaben trotz hoher Dringlichkeit nicht umgesetzt werden können, da keine Gelder der öffentlichen Hand verfügbar sind.
Für die Zukunft bedeutet das, dass die hohen Investitionskosten immer häufiger von den Einrichtungen selber aus eigener Kraft vorfinanziert werden müssen. Das hat in erster Linie jedoch eine verstärkte Abhängigkeit von Kapitalmarktmitteln zur Folge. Das Problem dabei ist, dass die Einrichtungen der Behindertenhilfe kaum über Rücklagen verfügen, da Rücklagenbildung im Hinblick auf die staatliche Förderung bisher nicht zwingend erforderlich war. Auch steckt das Eigenkapital der Einrichtungen vorwiegend in Immobilien, die nicht kapitalisiert werden können. Weiterhin erhöht die Basel-II-Regelung die Anforderungen an das Finanzmanagement der Träger erheblich und erschwert die Kreditvergabe. Die Abkehr von der öffentlichen Objektförderung verlangt zum Einen unternehmerisches Handeln und Denken und den verantwortungsvollen Umgang mit Investitionsmitteln. Zum Anderen müssen die Träger im Bereich der Behindertenhilfe in Zukunft unternehmerische Kompetenz aufweisen und die Anforderungen erfüllen, die in der gewerblichen Wirtschaft allgemein üblich sind wie z.B.:
Profile sind zu entwickeln und es muss Qualität angeboten werden. Es gilt Märkte zu erkennen, Kosten zu senken, vermehrt auf Kernkompetenz zu setzen und neue Finanzierungslösungen zu erschließen. In Fachkreisen ist man sich einig, dass Instrumente des Kapitalmarktes ebenso wie in der freien Wirtschaft auch in der freien Wohlfahrtspflege genutzt werden können, ohne dass dafür die soziale Ausrichtung oder die Gemeinnützigkeit der Einrichtung aufgegeben werden muss. Ein Problem dabei wird die Erfordernis neuer Organisations- und Leistungsstrukturen sein, die eine Bildung größerer Einheiten und Kooperationsformen nach sich zieht.
Was die möglichen Finanzierungsinstrumente betrifft, so diskutiert man in Fachkreisen eine Vielzahl von bestehenden Finanzierungwerkzeugen. Im Überblick zählen dazu z.B.:
ist ein Sammelbegriff für hybride Finanzierungsformen. Sie sind zwischen Eigen- und Fremdkapital angesiedelt und stehen bilanziell meist als Eigenkapitalersatz auf der Passivseite. Mittel hierbei sind z.B. nachrangige Darlehen, die zumeist durch Banken oder Fonds vergeben werden, stille Gesellschaften oder Genussscheinrechte, welche öfter von Privatpersonen oder Unternehmen angewendet werden.
bezeichnet den Markt für privates Beteiligungskapital. Geldgeber sind vorwiegend institutionelle Investoren wie Pensionskassen, Banken, Versicherungen aber auch Privatpersonen. Es gilt dabei zu beachten, dass Gewinne ausgeschüttet und Verluste gezeichnet werden können. Daher eignet sich die Anwendung nur bei gewerblichen, also nicht gemeinnützigen Einrichtungen.
Der Markt für Sozialimmobilien verlangt Spezialkenntnisse z.B. bei sozialdemographischen Analysen, im Sozialrecht oder bezüglich der Sozialsysteme. Daher stehen hier zumeist Selbstzahler im Vordergrund. In der Regel besteht eine Begrenzung auf bestimmte, lokale Anlegerkreise.
Der Markt für Sozialimmobilien verlangt Spezialkenntnisse z.B. bei sozialdemographischen Analysen, im Sozialrecht oder bezüglich der Sozialsysteme. Daher stehen hier zumeist Selbstzahler im Vordergrund. In der Regel besteht eine Begrenzung auf bestimmte, lokale Anlegerkreise.
Vertiefend stellt sich die Frage, wer bei einem solchen Modell Investor ist. Hierzu bieten sich ganz unterschiedlich z.B. Bauunternehmer aus dem regionalen Umfeld, größere Sozialunternehmen als gemeinsamer Partner, Nutzer von Sozialeinrichtungen oder sozial orientierte Einzelinvestoren an. Bei Bauunternehmern können eventuell Konflikte auftreten, wenn öffentliche Zuschüsse eingesetzt werden. Darüber hinaus ist der Bauunternehmer in der Regel nur an der Erstellung des Vorhabens interessiert und verkauft eventuell nach der Fertigstellung an einen anderen Investor. Investor und Betreiber müssen sich sodann erst im Betrieb kennen lernen. Bei einer Partnerschaft mit einem größeren Sozialunternehmen sind Konstruktionen erforderlich, bei denen ein Investor- und ein Betreiberunternehmen zu gründen sind. Das Investorunternehmen ist gewinnorientiert und das Betreiberunternehmen gemeinnützig. Werden Nutzer von Sozialeinrichtungen oder deren Angehörige selber (Mit-) Investoren so kann dies z.B. durch Kauf einer Eigentumswohnung erfolgen, in der z.B. ambulante Pflege stattfindet. Denkbar sind jedoch auch Kombinationen mit z.B. drei Beteiligten. Hierbei könnte die Kommune Eigentümer des Grundstücks sein, der Investor als Eigentümer des Gebäudes auftreten und der gemeinnützige Träger den Betrieb der Einrichtung übernehmen.
Bei allen Finanzierungsformen ist das Ziel aller Anleger in der Regel eine stabile Rendite. Nach einer Umfrage besteht bei einem Drittel der Bevölkerung die Bereitschaft, gegen einen erhöhten sozialen Mehrwert geringere Renditen in Kauf zu nehmen. Laut Expertenmeinungen gibt es genügend potenzielle institutionelle und private Investoren, wenn die Vorhaben stimmig sind, eine Marktfähigkeit der Konzepte (Nachfrage, Auslastung, Refinanzierung) erkennbar ist und der gemeinnützige Träger entsprechend professionell strukturiert und organisiert ist.
Wichtig ist die Erkenntnis, das es eine Reihe von Finanzierungswegen der gewerblichen Wirtschaft gibt, die auch in den gemeinnützigen Bereich der Sozialwirtschaft übertragen werden können, ohne dass dabei die humanitäre Orientierung und die Gemeinnützigkeit aufgegeben werden müssen. Eine generell gültige Lösung als "Musterlösung" gibt es jedoch nicht. Vielmehr muss jedes Modell für den Einzelfall entwickelt, geprüft und individuell auf die Einrichtung bezogen abgestimmt und umgesetzt werden. Für die Entwicklung neuer Finanzierungskonzepte ist der Dialog zwischen allen Beteiligten ausschlaggebend. So ist z.B. die Kommunikation mit den Zentralen der Förder- und Geschäftsbanken oder den großen Fondsgesellschaften zu suchen. Mit der Politik sind Abstimmungen insbesondere hinsichtlich der Rahmenbedingungen erforderlich. Potenzielle Kapitalgeber sind über die Besonderheiten der gemeinnützigen Sozialwirtschaft in Kenntnis zu setzen. Die Gründe, warum sich der Einsatz im sozialen Bereich lohnt, sind so gut wie möglich dar zu stellen. Ergänzend muss die Aufmerksamkeit auch auf die nicht monetäre Rendite sozialer Arbeit gelenkt werden. Darüber hinaus gilt es, den Trägern und Einrichtungen einerseits die Möglichkeiten und andererseits die Anforderungen der neuen Finanzierungsformen zu vermitteln.
Bei der gesamten Diskussion darf natürlich nicht verdrängt werden, dass
viele Bereiche der Behindertenhilfe auf dem freien Markt nie
wettbewerbsfähig sein werden und daher auf öffentliche Mittel und private
Spenden angewiesen sein werden. Die öffentliche Hand ist daher nicht aus der
Verpflichtung entlassen.
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21.03.2008
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